Binarystar
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10.02.2008
09:43
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Einen
orthopädischen Bürostuhl bei der deutschen Rentenversicherung
beantragen
Wenn
Sie Probleme mit Ihrem Rücken haben und unter Rückenschmerzen
leiden, ist es möglich, dass Ihnen Ihr Hausarzt die
Notwendigkeit attestieren würde, dass ein orthopädischer
Bürostuhl für Sie her muss. Ggf. gibt er noch
den Hinweis, dass dieser Stuhl einen rundum beweglichen Sitz
(Pendelsitz) für aktives dynamisches Sitzen und
zusätzlich eine aktive Lordosestütze haben sollte.
Es
kann auch sein, dass Sie wegen Ihrer Rückenprobleme an
einer Rehabilitations-Maßnahme der Deutschen Rentenversicherung
Bund teilgenommen haben und dass man Ihnen dort bereits attestierte,
einen orthopädischen Bürostuhl zu benötigen.
Wenn
Sie bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) rentenversichert
sind, können Sie dann mit einiger Aussicht auf Erfolg einen
Antrag auf Kostenübernahme für einen solchen Bürostuhl
bei der DRV stellen.
Wenn Sie also einen solchen Antrag auf Kostenübernahme
für einen orthopädischen Bürostuhl bei der DRV
stellen wollen, dann finden Sie die Antragsformulare "Antragspaket
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben", bei dem eine
Option die Beantragung eines orthopädischen Bürostuhls
ist, hier:
Klick
DRV - Antragsformularsatz für orthopädischen
Bürostuhl
Benötigt
werden im Höchstfall *) die Formulare
G100:
Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte - Rehabilitationsantrag,
G103: Merkblatt,
G130:
Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
G1206:
ärztlicher Befundbericht,
G3002:
Anschreiben für Versicherte im Antragsverfahren für
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
G3003: Anschreiben
für den behandelnden Arzt zum ärztlichen Befundbericht
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
G3004/G3005: Ärztlicher Befundbericht zum Antrag auf Leistungen
zur Teilhabe am Arbeitsleben (Blatt 1 und Blatt 2) mit Honorarabrechnung,
G3143:
Anlage zum Antrag (Bürostuhl)
Hinweis: Dieses Formular ist nur bei Anträgen auf Kostenübernahme
für einen orthopädischen Bürostuhl zu verwenden.
*) Sehr nützlicher Hinweis eines Antragstellers bei
der DRV:
"Wenn man innerhalb der letzten 6 Monate eine Rehamaßnahme
hatte, ist es definitv so, dass man nur
den Entlassungsbericht und
nur das Formular G3143 ausfüllen
muss. Die vielen anderen Formulare braucht man nicht
auszufüllen. Anscheinend wissen das selbst einige Mitarbeiter
bei der DRV nicht!"
Die
PDF-Dateien kann man sogar direkt am Bildschirm ausfüllen
und dann ausdrucken.
Wem die in den Formularen erfragten Angaben unbekannt sind,
kann sich auch an seine Krankenversicherung wenden und um Mithilfe
bitten, da die Krankenversicherung diese Angaben ggf. Ihrer
persönlichen Krankenakte entnehmen kann.
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